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Der Begriff Niedrigenergiehaus ist eigentlich weder rechtlich geschützt, noch klar definiert.
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Auch die am 01. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) beeinhaltet keine diesbezügliche Definition.
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Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur EnEV entnommen: "... durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel ...".
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Nennen wir also das Haus, welches die Anforderungen der EnEV erfüllt Niedrigenergiehaus...
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So wichtig der Disput um die Definition auch sein mag, wichtiger ist doch, dass letztendlich der Energiebedarf von Neubauten (und nur von Neubauten ist auf unserer Homepage die Rede) maßgeblich gesenkt wird und damit der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel nützt.
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| Wärmeschutzverordnung 94 (WschVO 94) |
 | | Beurteilungsgrundlage: | Heizenergiebedarf | | Hauptkomponente: | Gebäudehülle | | Anforderung: | ohne Gebäudedämmung erreichbar |
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| Energieeinsparverordnung (EnEV) |
 | | Beurteilungsgrundlage: | Primärenergiebedarf | | Komponenten: | Gebäudehülle mit installierter Haus- oder Heiztechnik | | Anforderung: | Gebäudedämmung oder / und moderne Heizungstechnik |
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Neue Sichtweise
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) faßt die Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung zusammen. Dadurch wird die gesamte einem Gebäude zugeführte Energiemenge (zur Beheizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung, Kühlung, die Energiebereitstellungsverluste ...) betrachtet. Wurden bisher bei einem Niedrigenergiehaus überwiegend die Bauteile bewertet, so zählen jetzt auch die Art der Heizung, der Warmwasserbereitung, nach Süden ausgerichtete Fenster, der Bauort, die Winddichtigkeit usw.
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Damit ist der Hauptansatzpunkt für die weitere Verringerung des Heizenergiebedarfes das komplexe Beurteilen der Gebäudehülle mit der installierten Haus- oder Heiztechnik . Im Wesentlichen wird jetzt dieser Primärenergiebedarf eines Hauses begrenzt.
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Wie der vorgeschriebenene Grenzwert unterschritten wird (durch Maßnahmen zum Wärmeschutz oder / und moderne Heizungstechnik) entscheiden Sie als Bauherr selbst. Wir beraten Sie dazu fachkundig.
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Dabei empfehlen wir eine längerfristige Sicht: · Schon bei der Erstellung der Gebäudehülle diese mit einer effizienten Dämmung vorzusehen.
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Nur so neu ist diese Empfehlung gar nicht. 1921 schrieb Prof. Dr.-Ing. Hencky in München:
"Aus all diesen Betrachtungen geht klar hervor, daß der Verminderung des jährlich wiederkehrenden Kohlenauf-wandes eine erhöhte Bedeutung zukommt. Dabei fällt die Lösung der einen Teilaufgabe, die Verminderung des Wärmebedarfes überhaupt, dem Architekten, die der anderen, die Ausgestaltung der Heizanlage, dem Heizungsingenieur zu. Während man aber eine schlechte Ofenanlage später und ohne allzu große Kosten durch eine verbesserte Konstruktion auswechseln kann, ist die Verantwortung des Architekten eine ungleich gr ößere. Denn ein zu geringer Wärmeschutz der Wände verursacht zu seiner Behebung bei nachträglicher Abhilfe einen ganz wesentlich höheren Kostenaufwand, als wenn er von vorneherein vorgesehen ist." (Henky, Karl, Die Wärmeverluste durch ebene Wände, München 1921)
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| Elemente eines Niedrigenergiehauses |
- Standortauswahl (Berücksichtigung des örtlichen Klimas, Lage des Grundstücks ...)
- Auswahl der Gebäudehüllenform (kompakte Form, wenig oder keine Zerklüftungen, ...)
- Ausrichtung der Hauptfensterflächen nach Süden
- Zimmeranordnung nach Verwendungszweck (Wohnräume nach Süden; Küche, Bad und WC nach Norden...)
- Minimierung der Transmissionswärmeverluste (Wärmeverluste durch die Bauhülle: Bodenplatte, Außenwände, Dach, Fenster, Hauseingangstür ...), Reduzierung von Wärmebrücken (Gebäude ohne Unterbrechung dämmen, Auskragungen vermeiden oder dämmen ...)
- Winddichtigkeit der Gebäudehülle
- Niedrigen Heizwärmebedarf bei der Auswahl der Heizungsanlage beachten
- Optimierung der Warmwasserbereitung (Einsatz von Solaranlagen)
- Auswahl von stromsparenden Haustechnik- und Haushaltsgeräten
- Minimierung der Lüftungswärmeverluste durch Einsatz von kontrollierter Lüftung mit Wärmerückgewinnung
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